Heil- und Kostenplan

Hallo, ich hätte eine Frage zum Heil- und Kostenplan. Muss ein Zahnarzt dem Patienten den HK-Plan aushändigen?

1 Antwort auf “Heil- und Kostenplan”

  1. Roland Rose sagt:

    Nach § 30 Absatz 4 des GKV-SolG gilt:
    Ein Zahnarzt muss vor der Behandlung einen für den Patienten kostenfreien Heil- und Kostenplan über die gesamt Behandlung erstellen. Der Heil- und Kostenplan wird dann von der Krankenkasse vor Beginn der Behandlung geprüft und der Zuschuss berechnet. Die im Heil- und Kostenplan vorgesehene Versorgung mit Zahnersatz muss immer vor Beginn der Behandlung von der Krankenkasse genehmigt werden.
    Der Heil- und Kostenplan (Original oder Kopie) ist dem Patienten auf Wunsch kostenfrei auszuhändigen.

    Mehr zum Heil- und Kostenplan unter:
    http://www.zahnarzt-planet.com/heil-und-kostenplan.php

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